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Rechtssatz RS0084377×

Rechtssatz RS0084377

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0084377

Entscheidungsdatum

13.02.2024

Rechtssatz

Vibrationen hoher Frequenz sind den in Anlage 1 Ziffer 20, der Liste der Berufskrankheiten genannten Einwirkungen zuzuzählen, auch wenn sie durch rotierende Bewegung hervorgerufen werden (hier: Hubschrauberpilot).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 43/88
    Entscheidungstext OGH 12.04.1988 10 ObS 43/88
    Veröff: SZ 61/86 = SSV-NF 2/36
  • 10 ObS 189/88
    Entscheidungstext OGH 05.07.1988 10 ObS 189/88
    Beisatz: Die für das Hüftleiden des Klägers ursächlichen Erschütterungen bei seiner Arbeit mit Hubschraubern müssen an Intensität und Frequenz den Erschütterungen bei der Arbeit mit den in der laufenden Nr 20 genannten Werkzeugen und Maschinen gleichzustellen sein. (T1)
  • 10 ObS 2432/96m
    Entscheidungstext OGH 27.03.1997 10 ObS 2432/96m
    Vgl aber; Beisatz: Die durch Erschütterungen beim Fahren mit Baggern, Raupenfahrzeugen (Panzern), Lastkraftwägen oder Geländefahrzeugen hervorgerufenen Erkrankungen insbesondere der Lendenwirbelsäule sind keine Berufskrankheiten, weil solche Fahrzeuge weder Preßluftwerkzeuge noch gleichartig wirkende Werkzeuge und Maschinen (wie zum Beispiel Motorsägen) und schon gar keine Anklopfmaschinen sind. (T2)
  • 10 ObS 34/98t
    Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 34/98t
    Vgl aber; Beis wie T2
  • 10 ObS 74/02h
    Entscheidungstext OGH 19.03.2002 10 ObS 74/02h
    Vgl auch; Beisatz: Nicht aber durch Zwangshaltung hervorgerufene Haltungsschäden, da Haltungsschäden keine Berufskrankheit im Sinne der lfd Nr20 der Anlage 1 zum ASVG darstellen. (T3)
  • 10 ObS 9/02z
    Entscheidungstext OGH 17.06.2003 10 ObS 9/02z
    Beisatz: Die Arbeit mit einem an einem Bagger montierten Hydraulikhammer (Hydraulikmeissel) wirkt gleichartig wie die Arbeit mit einem Pressluftwerkzeug und wird daher von der Bestimmung erfasst. (T4)
  • 10 ObS 104/23a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 13.02.2024 10 ObS 104/23a
    vgl; Beisatz: Auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen müssen durch Erschütterungen verursacht worden sein, die in ihrer Form (vor allem Intensität und Frequenz der Schwingungen) jenen Erschütterungen gleichartig sind, die durch die in der Nr 20 der Anlage 1 genannten Werkzeuge und Maschinen verursacht werden. (T5)
    Beisatz: Hier: Diese Voraussetzungen liegen bei den vom Kläger verwendeten Richthämmern nach den Feststellungen nicht vor. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084377

Im RIS seit

12.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2024

Dokumentnummer

JJR_19880412_OGH0002_010OBS00043_8800000_001