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Rechtssatz RS0084397

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0084397

Geschäftszahl

10ObS28/92

Entscheidungsdatum

15.09.1992

Rechtssatz

Der Sinn des Paragraph 178, Absatz eins, leg cit liegt darin, daß der mehrfach Unfallversicherte zwar den Unfall nur bei der Ausübung einer einzigen geschützten Tätigkeit erleidet, die Folgen des Unfalles aber auch seine weiteren Unfallversicherungsverhältnisse erfassen, sodaß alle Dienstverhältnisse, Erwerbstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, auch wenn sie nebeneinander ausgeübt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084397

Dokumentnummer

JJR_19920915_OGH0002_010OBS00028_9200000_001