Rechtssatz RS0084397
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084397
Entscheidungsdatum
15.09.1992
Rechtssatz
Der Sinn des § 178 Abs 1 leg cit liegt darin, daß der mehrfach Unfallversicherte zwar den Unfall nur bei der Ausübung einer einzigen geschützten Tätigkeit erleidet, die Folgen des Unfalles aber auch seine weiteren Unfallversicherungsverhältnisse erfassen, sodaß alle Dienstverhältnisse, Erwerbstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, auch wenn sie nebeneinander ausgeübt werden.Der Sinn des Paragraph 178, Absatz eins, leg cit liegt darin, daß der mehrfach Unfallversicherte zwar den Unfall nur bei der Ausübung einer einzigen geschützten Tätigkeit erleidet, die Folgen des Unfalles aber auch seine weiteren Unfallversicherungsverhältnisse erfassen, sodaß alle Dienstverhältnisse, Erwerbstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, auch wenn sie nebeneinander ausgeübt werden.
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084397
Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_010OBS00028_9200000_001