Rechtssatz RS0084499
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084499
Geschäftszahl
4Ob351/79; 4Ob336/81
Entscheidungsdatum
05.05.1981
Rechtssatz
Die kostenlose Überlassung eines Leihwagens für die Dauer einer Fahrzeugreparatur ist eine unentgeltliche Zugabe im Sinne des § 1 ZugG. Daß dem Kunden die Möglichkeit geboten wird, an Stelle des weiterhin angebotenen kostenlosen Leihwagens einen dreiprozentigen Preisnachlaß in Anspruch zu nehmen, macht diesen Rabatt noch nicht zu einem "Entgelt" nach § 1 ZugG.Die kostenlose Überlassung eines Leihwagens für die Dauer einer Fahrzeugreparatur ist eine unentgeltliche Zugabe im Sinne des Paragraph eins, ZugG. Daß dem Kunden die Möglichkeit geboten wird, an Stelle des weiterhin angebotenen kostenlosen Leihwagens einen dreiprozentigen Preisnachlaß in Anspruch zu nehmen, macht diesen Rabatt noch nicht zu einem "Entgelt" nach Paragraph eins, ZugG.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 351/79
Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 351/79
- 4 Ob 336/81
Entscheidungstext OGH 05.05.1981 4 Ob 336/81
Beisatz: Kostenloser Leihwagen (T1) Veröff: ÖBl 1981,131
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0084499
Dokumentnummer
JJR_19790612_OGH0002_0040OB00351_7900000_001