Rechtssatz RS0084540
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084540
Entscheidungsdatum
28.04.1981
Rechtssatz
Wanderkarten sind auch dann kein üblicher Zeitungsbestandteil, wenn ein konkreter Zusammenhang der Wanderkarten mit Wandervorschlägen und Ausflugsvorschlägen und sonstigen Textinformationen dadurch besteht, daß auf der Rückseite jeder Karte der jeweilige zugehörige Wandervorschlag oder Ausflugsvorschlag mit ausführlicher Routenbeschreibung und sonstigen Textinformationen mit einem Farbfoto abgedruckt wird, und die Serie der Wanderkarten keine geschlossene kartographische Darstellung ergibt, wenn die Wanderkarten-Ausschnitte wegen der raschen Abfolge der einzelnen Zeitungsbeilagen in kurzer Zeit komplettes kleines Sammelwerk über die schönsten Wanderungen in einem bestimmten räumlichen Bereich ergeben. Zulässig sind nur gelegentliche Wandervorschläge mit einfachen Skizzen. Kleine Zeitung-Wanderkarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0084540
Dokumentnummer
JJR_19810428_OGH0002_0040OB00309_8100000_001