Rechtssatz RS0084566
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084566
Entscheidungsdatum
06.06.1978
Rechtssatz
Daß es tatsächlich in den meisten Fällen der Bestellung einer "Ansichtssendung" auch zum Kauf eines oder mehrerer der bestellten Artikel kommen wird, reicht nicht aus, um den angekündigten Vorteil (hier: Zuwendung eines silbernen Zuckerlöffels) als Zugabe im Sinne des ZugG beurteilen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0084566
Dokumentnummer
JJR_19780606_OGH0002_0040OB00331_7800000_005