Rechtssatz RS0084597
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084597
Entscheidungsdatum
26.11.1991
Rechtssatz
Unter "Arbeiten an exponierten Stellen" sind solche zu verstehen, die wegen der besonderen Art der Arbeitsbedingungen (etwa laufende Maschinen, Funkenflug udgl) oder der Benützung des Arbeitsgerätes (wie Leitern oder Gerüste) für jedermann einsichtig ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084597
Dokumentnummer
JJR_19911126_OGH0002_010OBS00325_9100000_001