Rechtssatz RS0084698
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084698
Entscheidungsdatum
22.04.1969
Rechtssatz
Zugabenverstoß - verdecktes Kopplungsgeschäft! -, wenn auf Märkten und Veranstaltungen, die gewerblich Märkten gleichzuhalten sind, Waren in der Form zum Kauf angeboten werden, daß zunächst ein Stück einer Ware oder mehrere Stücke zusammen um einen bestimmten Preis angeboten, sodann ein oder mehrere Stücke einer anderen Ware dazugegeben werden und der Gesamtposten zum gleichen Preis abgegeben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0084698
Dokumentnummer
JJR_19690422_OGH0002_0040OB00316_6900000_001