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Rechtssatz RS0084735

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0084735

Geschäftszahl

4Ob314/83

Entscheidungsdatum

22.03.1983

Norm

ZugG §2 Abs1 litc

Rechtssatz

Eine Überschreitung des zulässigen Maßes allgemeiner Belehrungen liegt insbesondere dann vor, wenn die Zeitung ihren Lesern die Möglichkeit einer unentgeltlichen ärztlichen Leistung, welche eine Untersuchung, Diagnoseerstellung und Verordnungen einer Therapie im konkreten Fall umfaßt, verschafft. In diesem Falle läge nämlich nicht mehr die Erteilung einer bloßen Auskunft und/oder eines Ratschlages im Sinne des Ausnahmetatbestandes vor und der Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich der Zeitung ginge verloren. Es träte vielmehr eine Verselbständigung der von der Zeitung vermittelten ärztlichen Tätigkeit ein. - "Arzt in der Zeitung"

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 314/83
    Entscheidungstext OGH 22.03.1983 4 Ob 314/83
    Veröff: ÖBl 1983,111

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0084735

Dokumentnummer

JJR_19830322_OGH0002_0040OB00314_8300000_001