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Rechtssatz RS0084771

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0084771

Geschäftszahl

4Ob316/84

Entscheidungsdatum

22.05.1984

Norm

ZugG §2 Abs1 litd

Rechtssatz

An der Zulässigkeit der Einräumung einer kostenlosen Parkmöglichkeit - auch in der Form, daß hiefür zunächst ein Entgelt zu entrichten ist, welches beim Einkauf rückvergütet wird - als handelsüblicher Nebenleistung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die gebotene Parkmöglichkeit für die Dauer eines ganzen Tages eingeräumt wird, solange im Vordergrund immer noch die Erleichterung des Einkaufes durch Einräumung einer kostenlosen Parkmöglichkeit steht. Schlagwort: "kostenlose Parkmöglichkeit"

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 316/84
    Entscheidungstext OGH 22.05.1984 4 Ob 316/84
    Veröff: SZ 57/97 = RdW 1984,278 = ÖBl 1984,138

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0084771

Dokumentnummer

JJR_19840522_OGH0002_0040OB00316_8400000_002