Rechtssatz RS0084771
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084771
Entscheidungsdatum
22.05.1984
Rechtssatz
An der Zulässigkeit der Einräumung einer kostenlosen Parkmöglichkeit - auch in der Form, daß hiefür zunächst ein Entgelt zu entrichten ist, welches beim Einkauf rückvergütet wird - als handelsüblicher Nebenleistung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die gebotene Parkmöglichkeit für die Dauer eines ganzen Tages eingeräumt wird, solange im Vordergrund immer noch die Erleichterung des Einkaufes durch Einräumung einer kostenlosen Parkmöglichkeit steht. Schlagwort: "kostenlose Parkmöglichkeit"
Entscheidungstexte
- 4 Ob 316/84
Entscheidungstext OGH 22.05.1984 4 Ob 316/84
Veröff: SZ 57/97 = RdW 1984,278 = ÖBl 1984,138
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0084771
Dokumentnummer
JJR_19840522_OGH0002_0040OB00316_8400000_002