Rechtssatz RS0084995
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084995
Entscheidungsdatum
20.05.1980
Rechtssatz
Ein im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung von Produkten im Sinne des § 175 Abs 2 Z 4 ASVG Tätiger (und daher Unfallversicherter) kann diese Tätigkeit vorübergehend unterbrechen und eine Tätigkeit im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ausüben. Ebenso kann jemand, der außerhalb einer Tätigkeit nach § 175 Abs 2 Z 4 ASVG einem Transportunternehmer einen bestimmten Zustellauftrag erteilt, diese Hilfe leisten. (Zustellung von Deputatskohle).Ein im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung von Produkten im Sinne des Paragraph 175, Absatz 2, Ziffer 4, ASVG Tätiger (und daher Unfallversicherter) kann diese Tätigkeit vorübergehend unterbrechen und eine Tätigkeit im Sinne des Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer 6, ausüben. Ebenso kann jemand, der außerhalb einer Tätigkeit nach Paragraph 175, Absatz 2, Ziffer 4, ASVG einem Transportunternehmer einen bestimmten Zustellauftrag erteilt, diese Hilfe leisten. (Zustellung von Deputatskohle).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084995
Dokumentnummer
JJR_19800520_OGH0002_0020OB00051_8000000_004