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Rechtssatz RS0085026

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0085026

Geschäftszahl

10ObS211/92

Entscheidungsdatum

24.11.1992

Rechtssatz

Die Arbeitsfähigkeit einer Versicherten, die einmal bis zweimal pro Woche an nicht vorauszusehenden Arbeitstagen etwa einen halben Tag ausfallen wird, ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch unverwertbar, da nicht mehr davon auszugehen ist, daß die Versicherte ihrer Erwerbstätigkeit noch mit gewisser Regelmäßigkeit nachgeben und der Arbeitgeber bei der Planung des gesamten Betriebsablaufes auf diese regelmäßigen Ausfälle Bedacht nehmen kann.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 211/92
    Entscheidungstext OGH 24.11.1992 10 ObS 211/92
    Veröff: SZ 65/151

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085026

Dokumentnummer

JJR_19921124_OGH0002_010OBS00211_9200000_001