Rechtssatz RS0085026
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085026
Entscheidungsdatum
24.11.1992
Rechtssatz
Die Arbeitsfähigkeit einer Versicherten, die einmal bis zweimal pro Woche an nicht vorauszusehenden Arbeitstagen etwa einen halben Tag ausfallen wird, ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch unverwertbar, da nicht mehr davon auszugehen ist, daß die Versicherte ihrer Erwerbstätigkeit noch mit gewisser Regelmäßigkeit nachgeben und der Arbeitgeber bei der Planung des gesamten Betriebsablaufes auf diese regelmäßigen Ausfälle Bedacht nehmen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085026
Dokumentnummer
JJR_19921124_OGH0002_010OBS00211_9200000_001