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Rechtssatz RS0085033

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0085033

Geschäftszahl

10ObS13/93

Entscheidungsdatum

18.02.1993

Rechtssatz

Ebenso wie ein Versicherter nicht auf Tätigkeiten verwiesen werden kann, die er nur auf Kosten seiner Gesundheit ausführen kann, scheiden bei Beurteilung der Möglichkeit, Verweisungstätigkeiten zu verrichten, solche aus, die der Versicherte nur deshalb verrichten kann, weil er sich einer medizinisch notwendigen Behandlung nicht unterzieht. Hindert ihn ein objektiv notwendige Dauertherapie an der Ausübung bestimmter Arbeiten, dann ist er objektiv gesehen nicht in der Lage, diese Tätigkeit zu vernichten, selbst wenn diese erforderliche Therapie vorerst nicht zur Anwendung kommt (hier: notwendige Insulintherapie).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085033

Dokumentnummer

JJR_19930218_OGH0002_010OBS00013_9300000_002