Rechtssatz RS0085347
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085347
Geschäftszahl
1Ob383/52; 2Ob171/81
Entscheidungsdatum
13.10.1981
Rechtssatz
Der Eigentümer und Fahrer eines Traktors, der über Auftrag des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst die Oberleitung des Einführens von Heu in einen Stadel in der Hand behält, die bei Einfahrt in den Tennenboden notwendigen Anordnungen zu treffen hat, ist hinsichtlich eines sich hiebei ereignenden Betriebsunfalles nicht als Arbeiteraufseher anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0085347
Dokumentnummer
JJR_19520507_OGH0002_0010OB00383_5200000_001