Rechtssatz RS0085455
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085455
Entscheidungsdatum
26.06.1990
Rechtssatz
Auch wenn der Pensionist nicht grundbücherlicher Eigentümer landwirtschaftlicher Liegenschaften wird, sondern von ihm (hier auf Grund eines Spezialteilungsverfahrens nach dem Stmk Agrargemeinschaftengesetz) erworbene Liegenschaften als Zwischenberechtigter gemäß § 22 GBG unmittelbar weitergibt, sind die Voraussetzungen für die Pauschalanrechnung erfüllt.Auch wenn der Pensionist nicht grundbücherlicher Eigentümer landwirtschaftlicher Liegenschaften wird, sondern von ihm (hier auf Grund eines Spezialteilungsverfahrens nach dem Stmk Agrargemeinschaftengesetz) erworbene Liegenschaften als Zwischenberechtigter gemäß Paragraph 22, GBG unmittelbar weitergibt, sind die Voraussetzungen für die Pauschalanrechnung erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085455
Dokumentnummer
JJR_19900626_OGH0002_010OBS00228_9000000_003