Rechtssatz RS0085533
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085533
Entscheidungsdatum
26.09.1968
Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit eines Vorarbeiters, der einen Unfall dadurch verschuldet, daß er durch Betätigung eines Materialaufzugshebels eine Person auf deren Verlangen entgegen den Unfallverhütungsvorschriften befördert, obwohl er kurze Zeit vorher dieses Verbot den Betriebsangehörigen eingeschärft hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0085533
Dokumentnummer
JJR_19680926_OGH0002_0020OB00278_6800000_001