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Rechtssatz RS0085758

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0085758

Geschäftszahl

10ObS137/92

Entscheidungsdatum

10.11.1992

Rechtssatz

Für einen Versicherten der einen Mähdrescher als Gegenleistung für seine für den Lohndruschunternehmer erbrachten Dienste im Zusammenhang mit Drescharbeiten bei anderen Landwirten kostenlos in seinem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb einsetzen durfte, stellt ein Unfall mit dem Mähdrescher auf einer Fahrt zu seinem Betrieb (um im eigenen Betrieb Drescharbeiten durchzuführen) bzw zur Zurückstellung des Mähdreschers einen Arbeitsunfall dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085758

Dokumentnummer

JJR_19921110_OGH0002_010OBS00137_9200000_001