Rechtssatz RS0085758
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085758
Entscheidungsdatum
10.11.1992
Rechtssatz
Für einen Versicherten der einen Mähdrescher als Gegenleistung für seine für den Lohndruschunternehmer erbrachten Dienste im Zusammenhang mit Drescharbeiten bei anderen Landwirten kostenlos in seinem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb einsetzen durfte, stellt ein Unfall mit dem Mähdrescher auf einer Fahrt zu seinem Betrieb (um im eigenen Betrieb Drescharbeiten durchzuführen) bzw zur Zurückstellung des Mähdreschers einen Arbeitsunfall dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085758
Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_010OBS00137_9200000_001