Rechtssatz RS0085881
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085881
Entscheidungsdatum
23.03.1988
Rechtssatz
Der Zweck der Sozialversicherungsleistung aus einem Versicherungsfall des Alters (§ 103 Abs 1 Z 1 lit b BSVG) liegt ausschließlich darin, ihm einen Ersatz für den durch das Absinken seiner eigenen Arbeitskraft bedingten Entfall seines eigenen Arbeitseinkommens zu verschaffen.Der Zweck der Sozialversicherungsleistung aus einem Versicherungsfall des Alters (Paragraph 103, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, BSVG) liegt ausschließlich darin, ihm einen Ersatz für den durch das Absinken seiner eigenen Arbeitskraft bedingten Entfall seines eigenen Arbeitseinkommens zu verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085881
Dokumentnummer
JJR_19880323_OGH0002_0080OB00006_8700000_001