Rechtssatz RS0085953
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085953
Entscheidungsdatum
23.04.2014
Norm
BSVG §93
KrankenO der SVA der Bauern §15 Abs4
Satzung der SVA der Bauern §23
Rechtssatz
Nach all diesen Bestimmungen ist ein zu gewährender Kostenzuschuß in der Höhe des Aufwandes zu erbringen, der dem Sozialversicherungsträger bei Inanspruchnahme einer Vertragsanstalt erwachsen wäre. Dabei ist aber nur darauf abzustellen, welche Kosten dem Versicherungsträger erwachsen wären, wenn die Leistungen, die dem Versicherten in der privaten Krankenanstalt im konkreten Fall tatsächlich gewährt wurden, in einer öffentlichen Krankenanstalt erbracht worden wären. Es würde über die Regelung der bezogenen Bestimmungen hinausgehen, wollte man jeweils bei Inanspruchnahme von Einrichtungen, deren Träger nicht in einem Vertragsverhältnis mit dem Sozialversicherungsträger stehen, für die Frage des Kostenersatzes nicht von den Kosten von Leistungen heranzuziehen, die tatsächlich nicht erbracht wurden, bei Inanspruchnahme einer Vertragseinrichtung jedoch theoretisch erbracht worden wären.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 85/91
Entscheidungstext OGH 26.11.1991 10 ObS 85/91
Veröff: SZ 64/164 = SSV-NF 5/130
- 10 ObS 29/00p
Entscheidungstext OGH 11.07.2000 10 ObS 29/00p
Auch
- 10 ObS 25/14w
Entscheidungstext OGH 23.04.2014 10 ObS 25/14w
Vgl; Veröff: SZ 2014/43
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085953
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016
Dokumentnummer
JJR_19911126_OGH0002_010OBS00085_9100000_002