Rechtssatz RS0086324
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086324
Entscheidungsdatum
18.09.1979
Rechtssatz
Wer bei der Einfuhr um seine Stellungspflicht von Waren allgemein weiß, ist nicht damit exculpiert, daß er diese (in seinem Fahrzeug versteckten) Waren nicht genau eruierte und deshalb nicht stellte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086324
Dokumentnummer
JJR_19790918_OGH0002_0090OS00086_7900000_001