Rechtssatz RS0086405
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086405
Entscheidungsdatum
08.11.1972
Norm
ABGB §174
AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz
Das Gesetz enthält keine Bestimmung, nach der für eine im Rahmen eines Verfahrens nach § 174 ABGB vorzunehmende Prüfung des Gesundheitszustandes der Braut eines Minderjährigen die ärztliche Untersuchung auch der Verwandten der Braut erforderlich wäre.Das Gesetz enthält keine Bestimmung, nach der für eine im Rahmen eines Verfahrens nach Paragraph 174, ABGB vorzunehmende Prüfung des Gesundheitszustandes der Braut eines Minderjährigen die ärztliche Untersuchung auch der Verwandten der Braut erforderlich wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0086405
Dokumentnummer
JJR_19721108_OGH0002_0070OB00246_7200000_002