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Rechtssatz RS0086415

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0086415

Geschäftszahl

14Os19/95

Entscheidungsdatum

28.02.1995

Norm

FinStrG §35 Abs1

Rechtssatz

Bei von Mehreren gemeinsam geplanten und ausgeführten Suchtgiftbeschaffungsfahrten ist ihr einmal begründeter Mitgewahrsam am Suchtgift durchgängig selbst dann anzunehmen, wenn sich die Beteiligten vor der Zollkontrolle kurzfristig trennen und nur einer von ihnen mit dem Suchtgift die Grenze passiert. Diesfalls wird nämlich der Mitgewahrsam der anderen an der Konterbande bloß vorübergehend gelockert, aber keineswegs aufgehoben.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 19/95
    Entscheidungstext OGH 28.02.1995 14 Os 19/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086415

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_0140OS00019_9500000_001