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Rechtssatz RS0086483

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0086483

Geschäftszahl

7Ob764/79

Entscheidungsdatum

28.02.1980

Norm

ABGB §161
ABGB §182 Abs2
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Das Gesetz bestimmt weder in Paragraph 161, ausdrücklich oder in unbezweifelbarer Klarheit, ob der Eintritt des außer der Ehe geborenen Kindes in die Familie seiner nun verheirateten Eltern im wörtlichen, tatsächlichen Sinn oder als rechtlicher Eintritt in die Familie zu verstehen ist (wahrscheinlich ist letzteres), noch spricht es in der bezeichneten Weise aus, daß eine zwischenweilige Annahme an Kindesstatt der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung im Wege stehe.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 764/79
    Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 764/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086483

Dokumentnummer

JJR_19800228_OGH0002_0070OB00764_7900000_001