Rechtssatz RS0086643
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086643
Entscheidungsdatum
15.12.1992
Rechtssatz
Bei Leistungen aus einem meist mit einem bäuerlichen Übergabsvertrag verbundenen, aber auch bei einem Wohnhaus möglichen Ausgedinge, das der Versorgung (dem Unterhalt) des Übergebers und/oder naher Angehöriger dient und eine auf seine (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten des jeweiligen Eigentümers des übergebenen Gutes zu einer Einheit enthält, handelt es sich - anders als bei einem in Raten entrichteten Kaufpreis - um Einkünfte des Pensionsberechtigten oder seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3.Bei Leistungen aus einem meist mit einem bäuerlichen Übergabsvertrag verbundenen, aber auch bei einem Wohnhaus möglichen Ausgedinge, das der Versorgung (dem Unterhalt) des Übergebers und/oder naher Angehöriger dient und eine auf seine (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten des jeweiligen Eigentümers des übergebenen Gutes zu einer Einheit enthält, handelt es sich - anders als bei einem in Raten entrichteten Kaufpreis - um Einkünfte des Pensionsberechtigten oder seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten in Geld oder Geldeswert im Sinne des Paragraph 149, Absatz eins bis 3,
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0086643
Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_010OBS00129_9200000_004