Rechtssatz RS0086733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086733
Entscheidungsdatum
27.04.1982
Rechtssatz
Die Ansicht, daß eine mangelhafte Betreuung des Kindes durch einen Elternteil nur nach § 176 ABGB releviert werden kann, bei der Festsetzung des vom anderen Elternteil zu leistenden Unterhalts jedoch keine Rolle spielt, ist nicht offenbar gesetzwidrig (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts betrifft).Die Ansicht, daß eine mangelhafte Betreuung des Kindes durch einen Elternteil nur nach Paragraph 176, ABGB releviert werden kann, bei der Festsetzung des vom anderen Elternteil zu leistenden Unterhalts jedoch keine Rolle spielt, ist nicht offenbar gesetzwidrig (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts betrifft).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0086733
Dokumentnummer
JJR_19820427_OGH0002_0050OB00590_8200000_002