Rechtssatz RS0087023
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087023
Geschäftszahl
1Ob693/76; 7Ob759/81
Entscheidungsdatum
05.11.1981
Rechtssatz
Wenn eine konkrete ernste Gefahr für die Entwicklung des Kindes zu befürchten ist, liegt im Beharren auf dem Recht ein Mißbrauch desselben, der die Übertragung der Erziehungsgewalt an eine andere Person rechtfertigt. Eine Entscheidung, die diese Rechtsgrundsätze mißachtet, wäre offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 693/76
Entscheidungstext OGH 07.09.1976 1 Ob 693/76
- 7 Ob 759/81
Entscheidungstext OGH 05.11.1981 7 Ob 759/81
nur: Wenn eine konkrete ernste Gefahr für die Entwicklung des Kindes zu befürchten ist, liegt im Beharren auf dem Recht ein Mißbrauch desselben, der die Übertragung der Erziehungsgewalt an eine andere Person rechtfertigt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087023
Dokumentnummer
JJR_19760907_OGH0002_0010OB00693_7600000_001