Rechtssatz RS0087234
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087234
Geschäftszahl
10Os124/73; 12Os71/74; 9Os34/80
Entscheidungsdatum
25.03.1980
Rechtssatz
Standfotos sind anstößig, wenn die darauf abgebildeten Personen durch ihre Stellung oder Betätigung in einer deutlich auf geschlechtliche Erregung abgestellten Weise derart gezeigt werden, daß dies nach Maß und Richtung des sexuellen Moments der Darstellung mit einer auch jugendlichen Personen unbedenklich zuzumutenden sexuellen Reizbeeinflussung nicht mehr vereinbar ist.
Entscheidungstexte
- 10 Os 124/73
Entscheidungstext OGH 18.12.1973 10 Os 124/73
Veröff: EvBl 1974/145 S 304
- 12 Os 71/74
Entscheidungstext OGH 17.09.1974 12 Os 71/74
Vgl auch; Beisatz: Abbildung nackter oder kaum bekleideter Personen in einer durch ihre Position oder durch ihre Tätigkeit aufdringlich und offensichtlich auf die Erweckung grobsinnlicher sexueller Eindrücke abgestellten Weise. (T1)
- 9 Os 34/80
Entscheidungstext OGH 25.03.1980 9 Os 34/80
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Verstärkte sexuelle Reizwirkung durch Schablonen im Form eines "Schlüssellocheffekts". (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0087234
Dokumentnummer
JJR_19731218_OGH0002_0100OS00124_7300000_004