Rechtssatz RS0087371
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087371
Entscheidungsdatum
14.03.1979
Norm
AußStrG §16 BIII2e
BAO §160 Abs2
KVStG §2
Rechtssatz
Was als steuerpflichtiger Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber im Sinne des § 2 Z 1 KapitalverkehrssteuerG anzusehen ist, ist im Gesetz nicht näher geregelt. Die Ansicht, daß darunter auch der Erwerb von Kommanditanteilen an einer Kommanditgesellschaft eine Kapitalgesellschaft gehört, zu verstehen sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig.Was als steuerpflichtiger Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber im Sinne des Paragraph 2, Ziffer eins, KapitalverkehrssteuerG anzusehen ist, ist im Gesetz nicht näher geregelt. Die Ansicht, daß darunter auch der Erwerb von Kommanditanteilen an einer Kommanditgesellschaft eine Kapitalgesellschaft gehört, zu verstehen sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0087371
Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0060OB00003_7900000_001