Rechtssatz RS0087496
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087496
Entscheidungsdatum
01.02.1990
Rechtssatz
Paracodin ist als pharmazeutische Zubereitung von Dihydrocodein zwar ein Suchtgift im Sinn des § 1 SGG in Verbindung mit den Anhängen II und III der Einzigen Suchtgiftkonvention 1961 und der SGV 1979, jedoch von den strengen Bestimmungen der Suchtgiftrezeptur ausgenommen; als Hustenreiz stillendes Medikament ist es schon mittels gewöhnlichen ärztlichen Rezeptes beziehbar. Ein Erwerb auf solchem Weg verstößt folglich nicht gegen bestehende Vorschriften; ein nicht (mehr) medizinisch indizierter späterer Konsum des rechtmäßig erworbenen und besessenen Medikamentes kann den Tatbestand des § 16 Abs 1 SGG nicht verwirklichen.Paracodin ist als pharmazeutische Zubereitung von Dihydrocodein zwar ein Suchtgift im Sinn des Paragraph eins, SGG in Verbindung mit den Anhängen römisch zwei und römisch drei der Einzigen Suchtgiftkonvention 1961 und der SGV 1979, jedoch von den strengen Bestimmungen der Suchtgiftrezeptur ausgenommen; als Hustenreiz stillendes Medikament ist es schon mittels gewöhnlichen ärztlichen Rezeptes beziehbar. Ein Erwerb auf solchem Weg verstößt folglich nicht gegen bestehende Vorschriften; ein nicht (mehr) medizinisch indizierter späterer Konsum des rechtmäßig erworbenen und besessenen Medikamentes kann den Tatbestand des Paragraph 16, Absatz eins, SGG nicht verwirklichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0087496
Dokumentnummer
JJR_19900201_OGH0002_0120OS00167_8900000_001