Rechtssatz RS0087628
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087628
Entscheidungsdatum
06.09.1995
Rechtssatz
Die Norm des § 4 Abs 2 Tir BauO soll das öffentliche Interesse an der Einhaltung sanitätspolizeilicher Gebote wahren und damit dem Schutz der Gesundheit und insbesondere im Bereich der Abwasserbeseitigung auch jenem der Umwelt dienen.Die Norm des Paragraph 4, Absatz 2, Tir BauO soll das öffentliche Interesse an der Einhaltung sanitätspolizeilicher Gebote wahren und damit dem Schutz der Gesundheit und insbesondere im Bereich der Abwasserbeseitigung auch jenem der Umwelt dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087628
Dokumentnummer
JJR_19950906_OGH0002_0010OB00022_9500000_002