Rechtssatz RS0087752
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087752
Entscheidungsdatum
16.01.1992
Norm
SGG §12 Abs1 IF
StGB §15 B3
Rechtssatz
Das Mitführen von Suchtgift in einem Personenkraftwagen unweit der niederländischen-deutschen Grenze, um es von den Niederlanden auszuführen und nach Deutschland einzuführen, stellt ein im unmittelbaren Vorfeld der Tatbestandsverwirklichung der Ausfuhr und Einfuhr von Suchtgift liegendes Verhalten dar, das wegen seiner örtlichen und zeitlichen Nähe zum tatbestandsmäßigen Unrecht (Überschreiten der - wenige Autominuten entfernten - Grenze) bereits die Entwicklungsstufe des Versuchs erreicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0087752
Dokumentnummer
JJR_19920116_OGH0002_0150OS00154_9100000_001