Rechtssatz RS0087968
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087968
Entscheidungsdatum
16.05.1972
Rechtssatz
Schon im Anstreben eines durch Verkauf pornographischen Materials hereingebrachten Teilersatzes der Reisekosten, um für sich selbst im Ausland pornographisches Material zu beschaffen, kann eine gewinnsüchtige Absicht im Sinne des § 1 Abs 1 PornG liegen.Schon im Anstreben eines durch Verkauf pornographischen Materials hereingebrachten Teilersatzes der Reisekosten, um für sich selbst im Ausland pornographisches Material zu beschaffen, kann eine gewinnsüchtige Absicht im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, PornG liegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0087968
Dokumentnummer
JJR_19720516_OGH0002_0100OS00047_7200000_001