Rechtssatz RS0087987
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087987
Entscheidungsdatum
06.06.1972
Rechtssatz
Der Absatz von ursprünglich in der Absicht zum Weiterverkauf mit Gewinnaufschlag angeschaffter, in der Folge aber nicht absetzbar gewesener oder sonstiger Wertminderung unterlegener pornographischer Artikel unter dem seinerzeitigen Einkaufspreis, um solcherart den durch die Anschaffung eingetretenen Vermögensverlust teilweise wieder wettzumachen, verstößt gegen § 1 PornG.Der Absatz von ursprünglich in der Absicht zum Weiterverkauf mit Gewinnaufschlag angeschaffter, in der Folge aber nicht absetzbar gewesener oder sonstiger Wertminderung unterlegener pornographischer Artikel unter dem seinerzeitigen Einkaufspreis, um solcherart den durch die Anschaffung eingetretenen Vermögensverlust teilweise wieder wettzumachen, verstößt gegen Paragraph eins, PornG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0087987
Dokumentnummer
JJR_19720606_OGH0002_0100OS00053_7200000_004