Rechtssatz RS0088080
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088080
Entscheidungsdatum
20.03.1974
Rechtssatz
Bedingter Vorsatz nach § 1 PornG bei einem Kaufmann, der seine Geschäftsführer zwar vertraglich zu einer der Vermeidung von Verstößen gegen das PornG dienenden Warenprüfung verpflichtet, selbst aber nichts veranlaßt, um zumindest grobe Nichtbeachtung dieser Verpflichtung hintanzuhalten.Bedingter Vorsatz nach Paragraph eins, PornG bei einem Kaufmann, der seine Geschäftsführer zwar vertraglich zu einer der Vermeidung von Verstößen gegen das PornG dienenden Warenprüfung verpflichtet, selbst aber nichts veranlaßt, um zumindest grobe Nichtbeachtung dieser Verpflichtung hintanzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0088080
Dokumentnummer
JJR_19740320_OGH0002_0100OS00011_7400000_001