Rechtssatz RS0088196
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088196
Entscheidungsdatum
15.05.1973
Rechtssatz
Die Übergabe eines unzüchtigen Romanmanuskriptes zur Veröffentlichung an den Chefredakteur der periodischen Druckschriften, in welchen der Romanabdruck erfolgen sollte, durch die Romanautorin und deren Einflußnahme auf den Inhalt des Drucksatzes, stellt eine wesentliche und aktive vorsätzliche Mitwirkung bei der Herstellung der Druckschriften im Sinne einer Mittäterschaft nach § 1 Abs 1 lit a PornG dar.Die Übergabe eines unzüchtigen Romanmanuskriptes zur Veröffentlichung an den Chefredakteur der periodischen Druckschriften, in welchen der Romanabdruck erfolgen sollte, durch die Romanautorin und deren Einflußnahme auf den Inhalt des Drucksatzes, stellt eine wesentliche und aktive vorsätzliche Mitwirkung bei der Herstellung der Druckschriften im Sinne einer Mittäterschaft nach Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, PornG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0088196
Dokumentnummer
JJR_19730515_OGH0002_0100OS00013_7300000_001