Rechtssatz RS0088815
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088815
Entscheidungsdatum
24.09.1992
Rechtssatz
Nach zweimaligen Messerattacken gegen den Körper des Angegriffenen ist ein Angriff jedenfalls auch dann noch nicht abgeschlossen, wenn der Angreifer zwar zu Boden geschlagen wurde, aber weiter angriffsfähig ist und auch nicht als Zeichen der Beendigung seines Angriffes beispielsweise sich des Messers entledigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0088815
Dokumentnummer
JJR_19920924_OGH0002_0120OS00073_9200000_002