Rechtssatz RS0089274
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0089274
Entscheidungsdatum
13.05.1980
Rechtssatz
Die Überschreitung des Maßes der gerechtfertigten Verteidigung aus einem sthenischen Affekt (Zorn) darf nicht einfach - in Überschreitung des Rechtes der freien Beweiswürdigung - bloß aus dem Vergleich der (Zahl und Schwere der) Verletzungen des Angreifers mit jenen des Angegriffenen erschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089274
Dokumentnummer
JJR_19800513_OGH0002_0100OS00063_8000000_001