Rechtssatz RS0089338
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0089338
Entscheidungsdatum
29.11.1983
Rechtssatz
Hochreißen beider Arme zur Befreiung aus einem Festhaltegriff mit in Händen gehaltenen Schistöcken, deren Spitzen nach oben gerichtet sind und hiebei stoßartig gegen das Gesicht des Angreifers wirken, überschreitet die Grenzen notwendiger Verteidigung gegen einen Angriff auf die persönliche Freiheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0089338
Dokumentnummer
JJR_19831129_OGH0002_0100OS00089_8300000_002