Rechtssatz RS0089856
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0089856
Geschäftszahl
12Os96/62; 11Os170/87
Entscheidungsdatum
26.04.1988
Rechtssatz
Die Symptome des an sich seltenen pathologischen Rausches zeigen sich ua im wesentlichen darin, daß der pathologische Rausch nur kurze Zeit dauert, in einen tiefen Schlaf verklingt, und daß eine als Amnesie bezeichnete Erinnerungslücke für die Zeit des Bestehens des pathologischen Rausches besteht, die aber nicht immer vollständig sein muß. Hinzu kommt die Unmotiviertheit des Handelns.
Entscheidungstexte
- 12 Os 96/62
Entscheidungstext OGH 22.02.1962 12 Os 96/62
Veröff: EvBl 1962/241 S 272
- 11 Os 170/87
Entscheidungstext OGH 26.04.1988 11 Os 170/87
Vgl; Beisatz: Von einer abnormen (pathologischen) Alkoholintoleranz kann nur gesprochen werden, wenn schon der Genuß von minimalen Alkoholmengen zu einer krankheitsbedingten und mit einem Dämmerzustand verbundenen Berauschung führt. (T1) Veröff: SSt 59/22
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0089856
Dokumentnummer
JJR_19620222_OGH0002_0120OS00096_6200000_001