Rechtssatz RS0090032
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090032
Entscheidungsdatum
12.03.1976
Rechtssatz
Relativ untauglicher Versuch, einen Tresor samt Inhalt zu stehlen, wenn die Durchführung der Tat in concreto nur daran scheitert, daß die Täter zulässig keine zur Unterstützung ihrer Körperkraft geeigneten Gegenstände finden und es sich nicht zutrauen, den Tresor ohne solche Hilfsmittel bis zu einem zum Abtransport der Beute bereitgestellten Lastkraftwagen zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090032
Dokumentnummer
JJR_19760312_OGH0002_0110OS00004_7600000_006