Rechtssatz RS0090137
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090137
Geschäftszahl
11Os144/77; 13Os110/12v
Entscheidungsdatum
22.11.2012
Rechtssatz
Der (50 Meter vor Erreichen des Tatorts zufolge Erblicken eines Einsatzfahrzeuges abgebrochene) Marsch zur Apotheke, um durch deren bereits vorher eingeschlagenes Fenster einzusteigen und Suchtgift zu stehlen, begründet strafbaren Versuch des Diebstahls durch Einbruch und des Suchtgifterwerbs nach § 9 Abs 1 Z 2 SGG.Der (50 Meter vor Erreichen des Tatorts zufolge Erblicken eines Einsatzfahrzeuges abgebrochene) Marsch zur Apotheke, um durch deren bereits vorher eingeschlagenes Fenster einzusteigen und Suchtgift zu stehlen, begründet strafbaren Versuch des Diebstahls durch Einbruch und des Suchtgifterwerbs nach Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2, SGG.
Entscheidungstexte
- 11 Os 144/77
Entscheidungstext OGH 08.11.1977 11 Os 144/77
- 13 Os 110/12v
Entscheidungstext OGH 22.11.2012 13 Os 110/12v
Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Täter begab sich nach Auskundschaftung mehrerer möglicher Tatobjekte und Vereinbarung der Fluchtrichtung mit Sturmhaube, doppelter Kleidung und einer Gaspistole zur Tankstelle und beobachtete diese aus geringer Entfernung. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090137
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2013
Dokumentnummer
JJR_19771108_OGH0002_0110OS00144_7700000_001