Rechtssatz RS0090140
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090140
Entscheidungsdatum
21.10.1977
Rechtssatz
Die Einstufung als "gefährlicher Rückfallstäter" setzt eine kriminelle Dimension voraus, die dem Gewicht der in der Strafrechtsdiskussion seit Jahrzehnten unter dem Stichwort "Sicherungsverwahrung" bekannt gewordenen, nunmehr unter der Rubrik des § 23 StGB in das österreichische Strafrecht eingeführten schwersten aller jemals instituierten vorbeugenden Maßnahmen wenigstens annähernd gerecht wird (vgl ähnlich ÖJZ-LSK 1975/20).Die Einstufung als "gefährlicher Rückfallstäter" setzt eine kriminelle Dimension voraus, die dem Gewicht der in der Strafrechtsdiskussion seit Jahrzehnten unter dem Stichwort "Sicherungsverwahrung" bekannt gewordenen, nunmehr unter der Rubrik des Paragraph 23, StGB in das österreichische Strafrecht eingeführten schwersten aller jemals instituierten vorbeugenden Maßnahmen wenigstens annähernd gerecht wird vergleiche ähnlich ÖJZ-LSK 1975/20).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090140
Dokumentnummer
JJR_19771021_OGH0002_0100OS00147_7700000_001