Rechtssatz RS0090167
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090167
Entscheidungsdatum
26.05.1987
Rechtssatz
Gewisse Charakteranomalien, in denen bloß Abweichungen von allgemeinen Denkweisen und Handlungsweisen, wie sie vor allem eine wiederholte Begehung strafbarer Handlungen erkennen läßt, zu ersehen sind, vermögen - weil sie nicht den Persönlichkeitskern erfassen und das Willensleben, Gefühlsleben und Triebleben nicht entscheidend stören - die Schuldfähigkeit nicht aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0090167
Dokumentnummer
JJR_19870526_OGH0002_0100OS00055_8700000_001