Rechtssatz RS0090550
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090550
Entscheidungsdatum
29.06.1978
Rechtssatz
Die Zusatzfrage nach tätiger Reue im Sinne des § 277 Abs 2 StGB ist in einer auch diese Alternative umfassenden Zusatzfrage nach den Voraussetzungen des § 16 Abs 1 und 2 StGB wegen freiwilligen Rücktritts vom Versuch bereits enthalten.Die Zusatzfrage nach tätiger Reue im Sinne des Paragraph 277, Absatz 2, StGB ist in einer auch diese Alternative umfassenden Zusatzfrage nach den Voraussetzungen des Paragraph 16, Absatz eins und 2 StGB wegen freiwilligen Rücktritts vom Versuch bereits enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0090550
Dokumentnummer
JJR_19780629_OGH0002_0130OS00086_7800000_001