Rechtssatz RS0090844
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090844
Entscheidungsdatum
24.03.1981
Rechtssatz
Der Umstand, daß sich die Tat (hier: Raub) "im Kreis von Gastarbeitern mit nationalen Problemen" ereignete, kann nicht als mildernd gewertet werden, es läßt vielmehr die Tatsache, das Ausländer hier ihre nationalen Konflikte mit Gewalt austragen, weit eher eine strenge Bestrafung (vor allem aus generalpräventiven Erwägungen) als geboten erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0090844
Dokumentnummer
JJR_19810324_OGH0002_0090OS00191_8000000_001