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Rechtssatz RS0090875

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0090875

Geschäftszahl

4Ob79/95

Entscheidungsdatum

05.12.1995

Rechtssatz

Vertreibt ein Händler Waren (hier: Tresore), die vom Erzeuger mit einer Prüfplakette versehen sind, obwohl sie den zugelassenen Prototypen nicht entsprechen, so macht sich der Händler mit dem Vertrieb dieser Ware die Angaben zu eigen, die sich aus dem Vertrieb dieser Ware ergeben. Dazu gehört die in der Prüfplakette liegende Angabe, daß die Waren geprüft und zugelassen sind. Diese - zur Irreführung geeignete - Angabe ist auch eine Angabe des Händlers; der Händler ist, ebenso wie der Erzeuger, unmittelbarer Täter des damit begangenen Wettbewerbsverstoßes.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 79/95
    Entscheidungstext OGH 05.12.1995 4 Ob 79/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090875

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009

Dokumentnummer

JJR_19951205_OGH0002_0040OB00079_9500000_001