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Rechtssatz RS0091397

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0091397

Geschäftszahl

10Os170/86

Entscheidungsdatum

15.12.1986

Rechtssatz

"Freiwillig" im Sinn dieses Milderungsgrundes ist eine Enthaltung von der Zufügung eines größeren Schadens trotz offen gestandener Gelegenheit nur dann, wenn sie auf einer den ursprünglichen oder bei der Tatausführung aktuell gewordenen Intentionen des Täters zuwiderlaufenden und deshalb schuldmindernden Rücksichtnahme auf die Interessen des Geschädigten und nicht etwa auf bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen beruht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091397

Dokumentnummer

JJR_19861215_OGH0002_0100OS00170_8600000_001