Rechtssatz RS0092261
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0092261
Entscheidungsdatum
28.08.2012
Rechtssatz
Die Erteilung einer Weisung, innerhalb der Probezeit den Nachweis der Drogenfreiheit zu erbringen, ist inhaltlich als Auftrag zu verstehen, innerhalb der Probezeit keine (gleichartige) neue strafbare Handlung zu begehen. Eine solche Weisung entspricht jedoch nicht der Zielsetzung der §§ 50 ff StGB und ist unzulässig.Die Erteilung einer Weisung, innerhalb der Probezeit den Nachweis der Drogenfreiheit zu erbringen, ist inhaltlich als Auftrag zu verstehen, innerhalb der Probezeit keine (gleichartige) neue strafbare Handlung zu begehen. Eine solche Weisung entspricht jedoch nicht der Zielsetzung der Paragraphen 50, ff StGB und ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092261
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012
Dokumentnummer
JJR_19931110_OGH0002_0130OS00134_9300000_002