Rechtssatz RS0092395
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0092395
Entscheidungsdatum
25.11.1977
Rechtssatz
Die Weisung "nach den Anweisungen des Erziehungsberechtigten" sich in einer bestimmten Form zu verhalten, ist nicht zulässig, auch wenn der Erziehungsberechtigte darüber (gemäß § 148 ABGB durch Gerichtsbeschluß korrigierbare) zu bestimmen hat.Die Weisung "nach den Anweisungen des Erziehungsberechtigten" sich in einer bestimmten Form zu verhalten, ist nicht zulässig, auch wenn der Erziehungsberechtigte darüber (gemäß Paragraph 148, ABGB durch Gerichtsbeschluß korrigierbare) zu bestimmen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092395
Dokumentnummer
JJR_19771125_OGH0002_0130OS00139_7700000_001