Rechtssatz RS0092590
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0092590
Geschäftszahl
10Os164/75; 15Os131/91
Entscheidungsdatum
15.05.1992
Rechtssatz
Besonders gefährliche Verhältnisse liegen dann vor, wenn die Tat unter Umständen begangen wird, unter denen nach allgemeiner Erfahrung der Eintritt eines besonders umfangreichen und schweren Schaden für Leib und Leben zu erwarten ist oder wenn die Wahrscheinlichkeit, daß ein solcher Schaden eintreten werde, wegen der vorliegenden Umstände besonders groß ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092590
Dokumentnummer
JJR_19760203_OGH0002_0100OS00164_7500000_003