Rechtssatz RS0092803
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0092803
Entscheidungsdatum
19.11.1991
Rechtssatz
Gefährdung der körperlichen Sicherheit durch einen Fahrzeuglenker, der auf der Flucht vor einem ihn verfolgenden Streifenwagen mit überhöhter Geschwindigkeit auf die linke Straßenseite geriet, sodaß ein ihm entgegenkommender Fahrzeuglenker den drohenden und unmittelbar bevorstehenden Frontalzusammenstoß nur dadurch verhindern konnte, daß er sein Fahrzeug in einer spontanen Abwehrreaktion von der Straße auf eine daneben befindliche Wiese lenkte, die zufälligerweise mit der Fahrbahn niveaugleich war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0092803
Dokumentnummer
JJR_19911119_OGH0002_0140OS00115_9100000_002